Hinweisgeberportal gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung eines sicheren Meldekanals für Hinweise auf rechtswidriges Verhalten im beruflichen Kontext.
Wir nehmen Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder Missstände ernst. Unser Hinweisgeberportal ermöglicht es Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und Dritten, vertraulich – auf Wunsch auch anonym – Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Gesetze oder unternehmensinterne Regeln zu melden. Der Schutz Ihrer Identität ist dabei gewährleistet.
Welche Themen können gemeldet werden?
Beispielsweise:
- Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften
- Korruption, Betrug oder Untreue
- Diskriminierung, Belästigung oder Mobbing
- Umwelt-, Datenschutz- oder Arbeitsschutzverletzungen
Wie erfolgt die Meldung?
Bitte nutzen Sie unser sicheres Hinweisgeberportal unter folgendem Link:
👉 Zum Hinweisgeberportal
Ihre Meldung wird von unserer internen Meldestelle gemäß den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes vertraulich entgegengenommen und bearbeitet.