Gefährliche Stoffe gehören nicht in den Restmüll!

Aus gegebenem Anlass weist die KAVG (KreisAbfallVerwertungsGesellschaft mbH Minden-Lübbecke die Bürger*innen ausdrücklich darauf hin, dass gefährliche Stoffe auf keinen Fall über den Restmüll entsorgt werden dürfen.

Was war geschehen? Eine Restmüllanlieferung auf der Pohlschen Heide in Hille endete am 31.07.2020 mit dem Einsatz des Katastrophenschutzes: nach dem Abkippvorgang des Müllfahrzeugs kam es zu einer erheblichen Nebelentwicklung durch eine ausgelaufene Flüssigkeit. Sofort wurde der Bereich von den Mitarbeitern der KAVG abgesperrt und die Feuerwehr alarmiert. Die Flüssigkeit entpuppte sich als stark ätzende Säure. Durch das umsichtige Reagieren auf den Säureunfall sind Personen glücklicherweise nicht zu Schaden gekommen.

Doch es hätte gar nicht so weit kommen müssen, wäre die Säure korrekt – d.h., am Schadstoffmobil der KAVG – entsorgt worden: dort können schadstoffhaltige Produkte in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Für Privatpersonen ist dies kostenlos möglich. Wann und wo das Schadstoffmobil unterwegs ist, kann man dem Abfallkalender seiner Gemeinde entnehmen.

Wichtig zu wissen: Ein Produkt mit einem Gefahrensymbol (ätzend, giftig, gesundheitsschädlich, entzündlich, umweltgefährlich, Gesundheitsgefahr) gehört keinesfalls in den Hausmüll. Aber auch zahlreiche nicht gekennzeichnete Produkte können schadstoffhaltig sein und müssen über die Schadstoffsammlung entsorgt werden. Eine entsprechende Übersicht finden Sie HIER.